Folanx® Ca29 - der Calcium-Blattdünger als Mikrogranulat
Produktinformationen Folanx® Ca29
Eigenschaften
Folanx® Ca29 beugt aufgrund seiner speziellen, wissenschaftlich fundierten Zusammensetzung - mit biologisch höchst verfügbaren Calciumquellen - dem Stippenbefall sowie Schalen- und Fleischbräune vor. Auch werden die Zellstruk-turen gestärkt, die das Eindringen mikrobieller und pilzlicher Schaderreger reduzieren. Dadurch kann die Effektivität von Pflanzenbehandlungsmitteln erhöht werden.
Durch die Wahl pflanzenverträglicher Rohstoffe kommt es bei der Anwendung von Folanx® Ca29 kaum zu den üblichen Blattverätzungen.
Folanx® Ca29 verteilt sich gleichmäßig über Blatt und Frucht und entfaltet an diesen Organen sehr schnell seine volle Wirksamkeit. Ein hoher Anteil vermark-tungsfähiger Früchte in deutlich verbesserter Qualität ist die Folge.
Die Lagerfähigkeit der Früchte wird durch Folanx® Ca29 verbessert.
Folanx® Ca29 ist als EG-Düngemittel zugelassen..
Folanx
Durch die Wahl pflanzenverträglicher Rohstoffe kommt es bei der Anwendung von Folanx
Folanx
Die Lagerfähigkeit der Früchte wird durch Folanx
Folanx
Spezifikation | |
Wirksubstanz: | Calciumformiat |
Strukturformel: | Ca(HCOO) |
Calcium-Gehalt: | 29 % (CaO 40,6 %) |
Formiat-Gehalt: | min. 56 % |
Aggregatzustand: | Pulver |
Farbe: | weiß / leicht gelblich |
Geruch: | leicht säuerlich |
pH-Wert (in 1%-iger Lösung): | 5 - 6 |
Dichte (g/cm3): | 1,0 |
Lagerung/Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeit 2 Jahre bei kühler und trockener Lagerung in gut verschlos-senen Originalgebinden.
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern, vor Frost schützen.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Mindesthaltbarkeit 2 Jahre bei kühler und trockener Lagerung in gut verschlos-senen Originalgebinden.
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern, vor Frost schützen.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Verpackung
15 kg Versandkarton (3 Aluminiumtüten à 5 kg)
15 kg Versandkarton (3 Aluminiumtüten à 5 kg)
Kennzeichnung
Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP/GHS]
Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenpiktogramm
Signalwort
Gefahr
Calciumformiat
[544-17-2]
Gefahr
Calciumformiat
[544-17-2]
Gefahrenhinweis | Verursacht schwere Augenschäden (H318) |
Sicherheitshinweise | |
Prävention | Augen-/Gesichtsschutz tragen (P280) |
Reaktion | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen (P305 + P351 + P338) Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen (P310) |
Lagerung | Nicht anwendbar |
Entsorgung | Nicht anwendbar |
Weitere Hinweise siehe Sicherheitsdatenblatt.
Zulassung und Registrierung
Europäische Union: Entspricht der Verordnung (EU) Nr. 137/2011 der Kommission vom 16. Februar 2011 zur Änderung der VO (EG) 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel (...) mit ihren Änderungen und Ergänzungen.
Bundesrepublik Deutschland: Entspricht der Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16.12.2008 mit ihren Änderungen und Ergänzungen.
Europäische Union: Entspricht der Verordnung (EU) Nr. 137/2011 der Kommission vom 16. Februar 2011 zur Änderung der VO (EG) 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel (...) mit ihren Änderungen und Ergänzungen.
Bundesrepublik Deutschland: Entspricht der Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16.12.2008 mit ihren Änderungen und Ergänzungen.